General Terms and Conditions

General Terms and Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand 06. August 2014

Angebote, Preise und Vertragsschluss

Angebote sowie die Darstellungen und Preise in Webseiten oder Prospekten des Verkäufers sind nicht rechtlich bindend, sondern stellen lediglich eine Aufforderung zur Bestellung dar. Irrtümer und unangekündigte Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Preise verstehen sich rein netto und zzgl. Versand- und Nebenkosten. An einen erteilten Auftrag ist der Käufer ab Zugang vier Wochen gebunden. Ein Kaufvertrag kommt nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung einer Bestellung durch den Verkäufer zustande.
Sämtliche Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, Netto-Preise in Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. Fracht- und Verpackungskosten hat der Käufer zusätzlich zu entrichten.

Geltungsbereich

Sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen von

INNOTON/CEDAR Deutschland/CONEQpro
Uwe Seyfert

Görlitzer Str. 3
49525 Lengerich
USt.-IdNr.: DE253418597
(im folgenden "Verkäufer" genannt)

erfolgen nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und selbst im Falle der Lieferung nicht Vertragsbestandteil. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung der AGB des Verkäufers. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.

Zahlungen, Zahlungsverzug

Rechnungsbeträge sind, wenn nicht abweichend angegeben, inklusive aller Nebenkosten im Voraus und ohne Abzug fällig. Alle Kosten des Zahlungsverkehrs (Überweisung, PayPal, Nachnahme) gehen zu Lasten des Käufers. Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, erst nach erfolgter Zahlung. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem Basiszinssatz europäischen Zentralbank per anno zu berechnen. Kann der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden nachweisen, hat der Verkäufer das Recht, diesen geltend zu machen.
Das gesetzliche Recht des Verkäufers zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt unberührt.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Skonto wird nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nicht statthaft. Die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist ausgeschlossen, soweit jene nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Der Verkäufer ist berechtigt Zahlungen mit älteren Schulden zu verrechnen. Eine entgegenstehende Bestimmung des Kunden ist unwirksam.
Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und dem Kunden die Bearbeitungskosten einschließlich entgangenen Gewinns, nicht unter 10% der Auftragssumme, in Rechnung zu stellen.

Lieferung

Soweit nicht anders vereinbart, sind Lieferzeiten unverbindlich. Unvorhergesehene Ereignisse, die sich der Einflussnahme des Verkäufers entziehen, verlängern die Lieferzeit, auch bei fest vereinbarte Fristen, angemessen und der Verkäufer kann, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die dann auch gesondert in Rechnung gestellt werden können.
Versandweg und –mittel, ggf. Transportversicherung sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn der Verkäufer Anlieferung und Aufstellung übernommen hat.

Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig aus der Geschäftsbeziehung entstehenden Forderungen, bei Wechseln und Scheck bis zu deren Einlösung, unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB.
Zu Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Veräußerungen, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Kunde nicht berechtigt. Bei einem Verstoß gehen sämtliche Forderungen des Kunden gegenüber Dritten bereits jetzt an den Verkäufer über.
Die Geltendmachung des verlängerten Eigentumsvorbehalts gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, über die Gegenstände, für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wird, anderweitig zu verfügen und den Kunden bei Zahlung der offenen Forderungen mit angemessener neuer Lieferfrist zu beliefern.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Kunde nicht berechtigt, ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers die Vorbehaltsware von dem Ort zu entfernen, an dem er und der Verkäufer Zugriff auf die infrage stehenden Gegenstände haben.
Von jeglichen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht des Verkäufers hat der Kunde diesen unverzüglich durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Anschrift des Dritten in Kenntnis zu setzen. Sämtliche durch Interventionen etc. entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat der Kunde zu tragen. Ist die Vorbehaltsware in den Besitz eines Dritten gelangt, so ist der Verkäufer berechtigt, alleine, ohne Mitwirkung des Kunden, die Herausgabe zu verlangen.
Solange der Verkäufer Eigentumsrechte an dem Liefergegenstand hat, ist er berechtigt, sich selbst oder durch einen Beauftragten jederzeit von dessen Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Zu diesem Zweck hat der Kunde freien Zutritt zum Aufbewahrungsort zu gewähren.
Der Kunde trägt die mit dem Eigentum, dem Besitz, dem Erwerb und dem Vertrieb der Ware verbundenen Pflichten, Gefahren, Haftung, Steuern, Abgaben und sonstige Lasten. Er haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden sowie für verschuldeten oder zufälligen Untergang oder Beschädigung des Liefergegenstandes. Sämtliche Schäden sowie Verlust des Vorbehaltseigentums sind dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.

Haftungsausschluß

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung und des Rechtsgrundes, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Jegliche Haftung ist jedoch auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.
Der Käufer stellt den Verkäufer von der Produkthaftung frei wenn er selbst oder unser Zulieferer für den vertragstypischen Schaden verantwortlich sind.
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Der Verkäufer haftet nicht für den Verlust von Daten.

Gewährleistung

Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, daß dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtlich Mängel hat er innerhalb einer Woche durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.
Bei Mängeln an den gelieferten Waren ist der Verkäufer berechtigt, dreimalig, nachzubessern bzw. den Austausch der schadhaften Teile binnen angemessener Frist zu veranlassen, bevor dieser Wandlung verlangen kann. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer uns die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Der Verkäufer ist berechtigt, die Durchführung der Gewährleistung ganz oder teilweise einer von ihm benannten Kundendienststelle oder dem Hersteller zu übertragen.
Bei Fehlschlagen der dritten Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer und Geschäftskundenbeträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist. Im Falle eines vom Hersteller oder dessen deutschen Vertreters gegenüber der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestgarantie verlängerten Zeitraums gilt nach Ablauf der 6 monatigen Gewährleistungsfrist durch den Verkäufer die jeweilig entsprechende Hersteller bzw. Vertriebsgarantie.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Ware vom Kunden selbst oder von Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorgenommen werden, wenn die Seriennummer entfernt oder geändert ist.
Kosten und Risiko für die Warenhin und -rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Für die Überprüfung ungerechtfertigter oder unvollständiger Rücksendungen von beanstandeter Ware kann der Verkäufer eine Bearbeitungsgebühr von 85.- Euro erheben oder spezifisch abrechnen.
Gebrauchte Geräte oder Ersatzteile werden gegenüber Unternehmern und Geschäftskunden ohne Gewährleistungsanspruch geliefert.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort des Geschäftssitzes des Verkäufers.
Für das Liefer- und Leistungsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.

Sonstiges

Die vorstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, auch dann, wenn nicht ständig wiederkehrend auf sie verwiesen wird. Frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen treten außer Kraft.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen betrifft nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen.